1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Schriesheimer Hof vom 24.11.2020
2. Anschließend einen öffentlichen, transparenten und ernsthaften Bürgerdialog über die Nutzung des Gebietes zur Ortsentwicklung, der vor einer Beschlussfassung geführt wird. Sowohl die Lage als auch die Größe des Plangebiets verlangt, dass alle Bürger darüber mitentscheiden dürfen.
3. Bedarfsermittlung vor Planaufstellungsbeschluss. Die Bebauung im Bereich des Schriesheimer Hofs soll sich am bürgerschaftlichen Bedarf orientieren.
4. Am Ende eines offenen Dialogs muss auch der Verzicht auf eine Änderung der derzeitigen Nutzung möglich sein.
5. Sorgsamen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Boden. Minimale Flächenversiegelung mit Ausgleich ausschließlich auf Wilhelmsfelder Gemarkung
6. Der Flächenverbrauch soll dabei unter Berücksichtigung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten sowie des Natur- und Klimaschutzes so gering wie möglich gehalten werden.
7. Wiesen-und Freiflächen, die streng und besonders geschützte Tier-oder Pflanzenartenbeherbergen, müssen vorab aus dem Planungsverfahren genommen werden.
8. Alle Planungen dürfen den Charakter Wilhelmsfelds als Luftkur-und Naherholungsort nicht beinträchtigen.
9. Keine Gewerbeansiedlung, die den Erhalt des bestehenden Einzelhandels und Gewerbes gefährdet.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in den Kapiteln
Argumente und Häufige Fragen.