Bedarf

Foto J. Schwarz

Planungsbeschluss ohne Bedarfsermittlung

Es wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes von 6,4 ha in Auftrag gegeben für ein Gelände, das nach Aussage des beauftragten Planers für Wohnhausbebauung ungeeignet ist und dafür auch nicht vorgesehen sei. Folglich wird ein Gebiet zur Gewerbeansiedlung geplant, ohne zuvor den örtlichen Bedarf erhoben zu haben. Dieser hätte in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2020 vorgestellt werden müssen. In der Gemeinderatssitzung und den anschließenden Berichten der Fraktionen im Amtsblatt vom 02.12.2020 wurde lediglich von einer „langfristigen Sicherung der Nahversorgung“ und „Flächen für den Einzelhandel“ sowie „Mobilitätsstationen, bei denen Fahrzeuge abgestellt werden können“, gesprochen. Selbst wenn der entsprechende Bedarf bestünde, ist dafür nicht die Planung eines derart großen Areals notwendig, auch nicht, wenn sich beim weiteren Planungsverfahren Teilflächen als für diese Zwecke ungeeignet herausstellen sollten.

In späteren Veröffentlichungen jedoch – so in den Amtsblättern vom 20.01. und 27.01.2021 – wurde über das Ziel, „kein Industriegebiet, sondern ein Gebiet, in dem Wohnen und Gewerbe nebeneinander möglich sind“ entwickeln zu wollen, berichtet. Eine andere Formulierung lautet: „Im Verfahren ist zu prüfen, ob das Gelände ein Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet formal wird.“ Das lässt die eigentlichen Ziele der Bebauung noch mehr im Ungefähren. Was aber planen die Gemeindeverwaltung und die sie unterstützenden Gemeinderatsfraktionen wirklich?

Ökologisch wertvolle Flächen könnten verschwinden

In den Kommentaren der Fraktionen ist auch zu lesen, dass „die Interessen von potentiellen Unternehmern zeigen müssen, was letztendlich an Entwicklungspotentialen in einem Gebiet wie dem Schriesheimer Hof gehoben werden kann“. Sollen tatsächlich ökologisch wertvolle Wiesen- und landwirtschaftlich beanspruchte Ackerflächen einer ungewissen Zukunftsplanung geopfert werden, für die ein Bedarf nach Fertigstellung der Planung erst geweckt werden muss?