Antworten auf häufige Fragen

Häufige Fragen, Bedenken und Argumente

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Haben Sie Fragen oder Bedenken, die wir an dieser Stelle noch nicht behandelt haben? Schreiben Sie uns an info@bi-schriesheimerhof.de und wir antworten auf dieser Seite direkt zu Ihrem Anliegen.

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Unsere Antworten

Das Umlegungsverfahren – was ist das und was bedeutet es für die Grundstückseigentümer?

In der letzten Zeit wird immer wieder von einem sogenannten „Umlegungsverfahren“ gesprochen, durch welches die Grundstückseigentümer von der Gemeinde „enteignet“ werden können, um deren Planungsideen verwirklichen zu können. Was hat es damit auf sich?

Darum geht es beim Umlegungsverfahren

Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist im Bau-Gesetzbuch (BauGB) – einem Bundesgesetz – geregelt. In diesem Gesetz heißt es:

Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Umlegung ist von der Gemeinde … in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn … sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans … erforderlich ist.

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Braucht die Gemeinde Wilhelmsfeld nicht zusätzliche Bürger, um mehr Steuern einnehmen zu können? Die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde beruht doch auf Wachstum!

Die Grenzen des Wachstums sind erreicht
Die Gemeinde Wilhelmsfeld hat zurzeit knapp 3.170 Einwohner. Auf insgesamt 475 ha Gemeindegebiet leben also ca. 667 Einwohner pro km2. Das war nicht immer so. Vor 60 Jahren waren es laut Statistischem Landesamt 428 Einwohner pro km2. Seitdem hat sich die Zahl also deutlich erhöht – durchaus auch mit einigen Aufs und Abs, jedoch ist das Wachstum der Bevölkerung insgesamt eindeutig.

Somit liegt die Überlegung nahe, wie es in dieser Hinsicht weitergehen kann, oder besser, wie es weitergehen soll. Damit verbunden ist die grundsätzliche Frage, ob es Wilhelmsfeld wirklich guttut, immer weiter zu wachsen. Und da kann es in unseren Augen nur eine Antwort geben: Nein, es tut Wilhelmsfeld nicht gut, immer weiter zu wachsen. Irgendwann muss logischerweise der Zeitpunkt gekommen sein, an dem deutlich wird, dass eine weitere Zunahme der Bevölkerung zu Lasten der Lebensqualität der Bewohner geht. Dies schon allein deshalb, weil jedes neue Baugebiet mit einem zusätzlichen Flächenbedarf auf Kosten von Natur und Landschaft einhergeht. Natur und Landschaft – verbunden mit guter sauberer Luft – sind es aber gerade, die Wilhelmsfeld attraktiv machen.

Wir sind deshalb der Meinung, es ist genug. Wilhelmsfeld hat eine gute und stabile Bevölkerungszahl. Die Grenzen des Wachstums sehen wir als allmählich erreicht.

Mehr Einwohner lösen das Problem leerer Gemeindekassen nicht
Chronischer Geldmangel in der Gemeindekasse ist allerdings ein Problem. Das kann niemand bestreiten. Aber es ist ein Irrglaube, zu meinen, durch den Zuzug weiterer Bürger könnte man dieses Problem auch nur im Ansatz lösen. Hier mag folgender Gedanke helfen: Man stelle sich vor, Wilhelmsfeld gelänge es, in einem neuen Baugebiet 200 neue Bürger zu gewinnen. Die Bevölkerung würde folglich auf 3.400 Menschen anwachsen. Und nun suche man auf der Landkarte einen Ort im Odenwald mit ungefähr so vielen Einwohnern und frage dort in der Gemeinde an, wie es um die wirtschaftliche Lage des Ortes bestellt ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird man zu hören bekommen, dass die Kassenlage knapp ist und dass man kaum weiß, wie man die Infrastruktur im Ort erhalten kann. Es ist nämlich überall gleich, mit Ausnahme vielleicht von Walldorf und einigen benachbarten Kommunen. Die Verteilung unserer Steuermittel auf Bund, Länder und Gemeinden bzw. die Verteilung der Aufgabenlast auf diese drei Ebenen bringt die Gemeinden in wirtschaftliche Bedrängnis. Die Zahl der Einwohner spielt dabei gar keine Rolle. Denn mit jedem zusätzlichen Bürger kommen für die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur und Dienstleistungen auch zusätzliche Ausgaben auf die Gemeinde zu.

Die dringend notwendige Sanierung der Straßen in Wilhelmsfeld, deren Kosten gemeinhin mit ca. 1,5 Mio. EUR pro Straßenkilometer veranschlagt werden und sich bei rund 20 Kilometern im Ort somit auf ca. 30 Mio. EUR summieren, kommt durch einige zusätzliche Bürger nicht annähernd in Reichweite. Das wäre der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.

Deshalb müssen wir uns endlich von dem Mythos lösen, dass über die Ausweisung immer neuer Baugebiete und einer Zunahme der Bevölkerungszahl irgendwelche wirtschaftlichen Probleme der Gemeinden wesentlich gelöst werden können. Das Einzige, was wir damit erreichen, ist immer mehr Versiegelung von Grünflächen, immer weitere Zurückdrängung des Waldes und immer weiter fortschreitender Verlust landwirtschaftlich genutzter Wiesen und Äcker. Damit aber schaden wir unserer eigenen Lebensqualität.

Wilhelmsfeld aus der Vogelperspektive – Quelle Google Earth

Sobald wir das verstanden haben, ist der nächste Entscheidungsschritt nicht mehr schwer: Wenn ein Bedarf nicht feststellbar ist, wenn ein Vorteil für den Ort nicht erkennbar ist, ja sogar schwerer wirtschaftlicher Schaden für den im Ort vorhandenen Einzelhandel zu erwarten ist, wenn das Prädikat „Luftkurort“ verloren zu gehen droht, und wenn zudem die Grundstücksbesitzer ihr Eigentum gar nicht verkaufen wollen, warum sollen wir wertvolle Grün- und Ackerflächen am Schriesheimer Hof in ein Wohn-/Gewerbegebiet verwandeln? Was genau die Befürworter im Gemeinderat und in der Gemeindeverwaltung planen, bleibt ja nach wie vor unveröffentlicht, aber die Ansiedlung von Gewerbe, wie im Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 24.11.2020 angegeben – inklusive eines Supermarktes – lässt der gültige Flächennutzungsplan an dieser Stelle gar nicht zu.

Regionalplan bestimmt für Wilhelmsfeld eine ausschließlich am Eigenbedarf orientierte Entwicklung
Natürlich soll mit der Abkehr vom Ziel eines stetigen Bevölkerungswachstums die zukünftige Entwicklung Wilhelmsfelds nicht eingefroren oder gar jede bauliche Erweiterung im Ort ausgeschlossen werden. Jedoch sollte die Entwicklung eben auf im Ort selbst entstehenden und nachweisbaren Bedarf fußen. Und genau das ist auch die Maßgabe, welche der „Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar“ des Verbands „Metropolregion Rhein-Neckar“ für unsere Gemeinde vorsieht.

In diesem Regionalplan ist als Ziel festgelegt:
Aus verschiedenen regionalplanerischen Gründen [Anm.: die an anderer Stelle näher ausgeführt werden] ist es erforderlich, auch Gemeinden festzulegen, die ausschließlich auf eine Eigenentwicklung beschränkt sind. Im Vordergrund steht dabei die regionale Abstimmung der unterschiedlichen Raumansprüche von Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur und Freizeitnutzungen untereinander und mit ökologischen Erfordernissen.

Zu den Kommunen, deren sowohl gewerbliche als auch Wohnsiedlungsentwicklung sich ausschließlich am Eigenbedarf zu orientieren hat, gehört gemäß den Festlegungen des Einheitlichen Regionalplans auch die Gemeinde Wilhelmsfeld. Das bedeutet, dass für Wilhelmsfeld eine Ausweisung zusätzlicher Bauflächen sowohl für Wohnzwecke als auch für die gewerbliche Nutzung nur im Rahmen des innerörtlichen Bedarfs zulässig ist. Dieser ist in jedem Einzelfall nachzuweisen. Die Ansiedlung externer Betriebe sowie der Zuzug von Bürgern, soweit damit eine zusätzliche Bauflächenausweisung verbunden ist, schließt der Regionalplan für Wilhelmsfeld damit explizit aus.

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar trägt damit den durch die Topographie der Landschaft begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten Wilhelmsfelds und den raumplanerisch übergeordneten ökologischen Anforderungen der Region Rechnung, indem er die Bauflächenentwicklung der Gemeinde auf ein wirklich sinnvolles und nachhaltiges Maß beschränkt. Alle untergeordneten Raumplanungen in Form von kommunalen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen müssen den Vorgaben des Regionalplans folgen oder – wie es im Fachjargon heißt, „müssen aus dem Regionalplan entwickelt sein“.

Die Bürgerinitiative Schriesheimer Hof unterstützt dieses kluge und weitsichtige Planungskonzept ausdrücklich. Wir sehen uns mit unserer Forderung, die Grün- und Ackerflächen am Schriesheimer Hof zu erhalten und diese nicht zu überbauen, im Einklang mit den Zielen des Regionalplans Rhein-Neckar.

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Ist der WILKA-Markt ZIMMERMANN nicht zukunftssicher?

Nach Meinung mancher Gemeinderatsfraktionen (siehe Amtsblatt 27.01.2021) ist unser WILKA-Markt ZIMMERMANN nicht zukunftssicher, weil die Ladenfläche zu klein ist. Es stellt sich demgegenüber die Frage, ob für Wilhelmsfeld ein größerer Markt überhaupt notwendig und gewinnbringender ist.

Wie sieht der derzeitige Stand aus?
Einige Lebensmittelketten sind gerade dabei, den Wert kleinerer Märkte, die die Grundversorgung der Bevölkerung decken, wiederzuentdecken. Der Lebensmittelmarkt WILKA-Zimmermann wird als sogenannter Nachbarschaftsmarkt im Rahmen des nahkauf-Konzeptes von REWE beliefert, ohne zeitliche Vertragsbeschränkung. Nachbarschaftsmärkte sind inhabergeführt und können durch den direkten Kontakt zur Kundschaft unmittelbarer auf deren Bedürfnisse eingehen als eine Supermarktfiliale. REWE ist bundesweit mit dem nahkauf-Konzept erfolgreich. Die Philosophie hinter diesem Konzept ist nachzulesen unter https://www.nahkauf.de/ueber-nahkauf/unsere-philosophie.
Dort ist zu erfahren, dass die Anzahl an Nachbarschaftsmärkten stetig wächst. Für die Nahversorgung im ländlichen Raum sei nahkauf der kompetente Nachbarschaftsmarkt, der sich wachsender Beliebtheit erfreut. Das Ziel sei es, nahkauf im Nahversorger-Bereich bundesweit zur stärksten Vertriebsmarke auszubauen.
Es ist also nicht zu erwarten, dass der erst im letzten Frühjahr neu eröffnete WILKA-Markt in absehbarer Zeit schließen muss.

Wilhelmsfelder Einzelhandelsgeschäfte in Gefahr
Diese Situation wird sich jedoch rasch ändern, wenn ein Discounter (Billigmarkt) als Konkurrenz in Wilhelmsfeld erscheint. Denn ein neuer Supermarkt am Ortsrand gefährdet die Existenz nicht nur des WILKA-Marktes, sondern auch die aller noch ansässigen Einzelhandelsbetriebe, also auch der Bäckerei, der Metzgerei, des Gemüse- und Blumenladens sowie der Tankstelle, deren Pächter sicher mit den zusätzlichen Einnahmen aus seinem Warenangebot kalkuliert. An all diesen ortsansässigen Einzelhandelsgeschäften hängt aber die wirtschaftliche Existenz mehrerer Wilhelmsfelder Familien, die damit ebenfalls massiv gefährdet würden. Ihnen drohte letztlich die Schließung und die Wilhelmsfelder Bürger müssten dann in die Nachbarorte fahren, um dort z.B. Fleisch, Gemüse oder Brot in gewohnter Qualität und von lokalen Anbietern kaufen zu können. Stärkung der regionalen Wirtschaft sieht anders aus.

Was wirklich helfen würde
Die Barrierefreiheit zwischen Lebensmittelmarkt und Parkplatz ist am jetzigen Standort wegen des leicht abschüssigen Verlaufs des Hirtenbrunnenwegs nicht zufriedenstellend. Mit geringem straßenbaulichem Aufwand kann hier aber leicht Abhilfe geschaffen werden, wenn der Besitzer der Privatstraße, die Parkplatz und Markt voneinander trennt, dafür zu gewinnen ist. Der bisher nur eingeschränkt alters- und behindertengerechte Zugang zum Lebensmittelmarkt ist jedenfalls kein überzeugendes Argument für einen Supermarkt auf der „grünen Wiese“ – einem Konzept von gestern – und schon gar nicht für die Überplanung eines Geländes von 6,4 ha.

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„Der Luftkurort-Status der Gemeinde Wilhelmsfeld wird doch durch einen Supermarkt und andere Gewerbeansiedlungen nicht gefährdet.“

Durch die Planungen zur Ausweisung eines Gewerbegebietes am Schriesheimer Hof werden die Bestimmungen des Sondergebiets 2.A5, die auf der Fläche eine bauliche Nutzung ausschließlich für Zwecke des Luftkurorts zulassen, verletzt. Dadurch wird das Zertifikat „Luftkurort“ der Gemeinde Wilhelmsfeld hochgradig gefährdet. Denn dieses Zertifikat setzt nicht nur die dauerhafte Einhaltung besonders strenger Luftschadstoff-Grenzwerte voraus, sondern auch das Vorhandensein von Kureinrichtungen im Ort. Letzteres wurde in den vergangenen Jahren zumindest vorübergehend ersetzt durch eben dieses Sondergebiet mit der genannten einschlägigen Nutzungsbeschränkung. Damit wurde die Absicht der Gemeinde dokumentiert, eine Kureinrichtung, welcher Art auch immer, zu errichten.

Der Plan, am Schriesheimer Hof jetzt einen Supermarkt zu etablieren, einen Park&Ride-Parkplatz entstehen zu lassen und ggf. weitere Betriebe anzusiedeln, beendet diesen Sonderstatus und gefährdet dadurch in höchstem Maße die Fortschreibung des Zertifikats „Luftkurort“ für Wilhelmsfeld.

Unabhängig davon wird sich durch die Gewerbeansiedlung an dieser Stelle der PKW- und LKW-Verkehr im Ort noch einmal erheblich verstärken – noch zusätzlich zu der durch den Branichtunnel und die Erneuerung der L536 nach Altneudorf sowieso schon hervorgerufenen deutlichen Verkehrszunahme. Es wird damit immer fraglicher, ob Wilhelmsfeld die geforderten Grenzwerte bei den Feinstaubmessungen künftig noch wird einhalten können.

Das Zertifikat „Luftkurort“ stellt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal unserer Gemeinde dar. Dafür ist der Ort weit und breit bekannt, und allein durch dieses Zertifikat hat er nicht nur für Erholungsuchende aus der ganzen Metropolregion, sondern gerade auch für Wohnungs- und Grundstückssuchende eine ganz besondere Anziehungskraft.

In jedem Fall sind wir der Meinung, dass dieses Zertifikat nicht als Seiteneffekt einer unüberlegten Planung, also quasi „versehentlich“, verspielt werden darf. Wenn Wilhelmsfeld wirklich den Status als Luftkurort aufgeben will, dann nur in voller Transparenz und als Ergebnis eines Bürgerentscheids, also mit einer demokratischen Stimmenmehrheit.

Aber: Die Bürgerinitiative „Schriesheimer Hof“ steht voll hinter dem Zertifikat „Luftkurort“ und spricht sich klar für dessen Erhalt aus.

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„Soll die Zukunft Wilhelmsfelds denn nur nach den Vorstellungen unserer Generation (der Älteren) gestaltet werden?“

Nein, es ist unbedingt wichtig und ehrenwert, alle heutigen städtebaulichen Entscheidungen auch darauf zu überprüfen, welche Optionen den nachfolgenden Generationen zur Gestaltung des Ortes und der Umwelt, in der sie dann leben werden, noch bleiben.

Deshalb gilt: Je weniger Landschaft wir überbauen und versiegeln, desto mehr Optionen haben unsere Kinder und Enkel, eigene Entscheidungen zu treffen. Insbesondere, wenn unsere heutigen Entscheidungen nicht wirklich einen substanziellen Gewinn für den Ort herbeiführen, sondern nur einen vorhandenen Einkaufsmarkt durch einen anderen, vermeintlich „zeitgemäßeren“ ersetzen. Ein späterer Rückbau hin zu naturnaher Landschaft oder landwirtschaftlicher Nutzfläche ist so gut wie niemals eine realisierbare Option. Dafür sind dessen Kosten viel zu hoch, schon allein, weil daraus im Nachhinein kaum wirtschaftlicher Ertrag zu erzielen ist.

Die Bürgerinitiative „Schriesheimer Hof“ will gerade späteren Generationen ein Höchstmaß an eigener Entscheidungsfreiheit lassen. Aus genau diesem Grund lehnt sie die heute vorliegenden Planungen ab, denn sie belasten die Zukunft des Ortes eher als dass sie für die Wilhelmsfelder Jugend irgendwelche Gestaltungsoptionen eröffnen. Zudem sind sie ohne eine begründete und überprüfbare Gesamtkonzeption entstanden.

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„Ist nicht gerade die Jugend Wilhelmsfelds daran interessiert, den Ort ‚zukunftsfähig‘ zu machen und deshalb für die Bebauung?“

Leider sind die Möglichkeiten der Kommunikation mit den Bürgern aufgrund der Corona-Epidemie für unsere Bürgerinitiative sehr eingeschränkt. Insbesondere sind systematische Befragungen kaum möglich. Aber der Zuspruch gerade von jüngeren Menschen auf Instagram bestätigt uns, dass die Ausweisung eines Gewerbegebietes am Schriesheimer Hof nicht zwingend auf die Zustimmung der Jugend stößt.

Die Frage hat dennoch ganz sicher ihre volle Berechtigung. Gerade, weil die Bürgerinnen und Bürger Wilhelmsfelds nicht gefragt wurden, sondern ausschließlich Gemeinderäte, die allesamt selbst nicht zum Kreise der Jugendlichen gehören, fehlt die Bürgerbeteiligung, die wir uns bei dieser für den Ort wichtigen Zukunftsentscheidung wünschen. Deshalb fordert die Bürgerinitiative „Schriesheimer Hof“ die Zurücknahme des Aufstellungsbeschlusses und den Einstieg in eine offene und transparente Diskussion mit allen Teilen der Bürgerschaft. Und an der Stelle soll unbedingt auch die Jugend vertreten sein und gehört werden.

Eine Zusatzbemerkung: Der Begriff „zukunftsfähig“ wird gerne in der Diskussion verwendet. Er ist aber nirgends erklärt, stellt damit eine Worthülse dar und kann daher beliebig als Totschlag-Argument verwendet werden. Nicht jede Planung, die den Ort und seinen Charakter verändert, macht Wilhelmsfeld zukunftsfähiger. Der Effekt kann leicht auch gerade das Gegenteil bewirken.

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„Ich kann ja viele der Argumente der BI nachvollziehen, aber ich will kein Verhinderer sein.“

Der Bürgerinitiative „Schriesheimer Hof“ geht es nicht darum, einfach nur eine städtebauliche Planung zu verhindern, sondern es geht darum, den richtigen Entwicklungspfad für unseren Ort zu finden. Die derzeitigen Planungen des Gemeinderats verändern die Zukunft Wilhelmsfeld in einschneidender Weise, sind aber mit den Bürgern nicht diskutiert und nicht im demokratischen Entscheidungsprozess festgelegt worden. Das halten wir für bedenklich und schlagen deshalb einen Stopp des Verfahrens vor, mit dem Ziel anschließend in einen offenen und transparenten Dialog zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft einzutreten, in dem alle Wünsche und Ideen breit diskutiert und am Ende eine neue Entscheidung zur Nutzung der Wiesen- und Ackerflächen am Schriesheimer Hof getroffen wird.

Auf diesem Weg sieht sich die Bürgerinitiative „Schriesheimer Hof“ nicht als Verhinderer, sondern als Wegbereiter für ein bürgernahes und konsensorientiertes Entscheidungsverfahren in einer wichtigen Planungs- und Zukunftsfrage.

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„Ich will nicht ohne ausreichende Kenntnis über die Planungen und ihre Auswirkungen und erst recht nicht als Mitläufer einer Gruppierung oder Partei abstimmen.“

Diese Einstellung ist lobenswert und eine gute Voraussetzung, um sich eine differenzierte Meinung zum Thema zu bilden. Die Bürgerinitiative „Schriesheimer Hof“ hat sich intensiv mit den Planungen der Gemeinde beschäftigt, hat mit direkt und indirekt betroffenen Bürgern gesprochen und sich viele zusätzliche Informationen zu Fragen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes beschafft (siehe z.B. die Seite Natur in der Rubrik „Argumente“). Daraus haben wir uns zunächst eine Meinung gebildet und schließlich unsere Forderungen an den Gemeinderat formuliert.

Wir teilen gerne all unser Wissen und erklären unsere Meinungen und Forderungen.

Dafür nutzen wir verschiedene Formen der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern Wilhelmsfelds. Dazu gehören unsere öffentlichen Videokonferenzen, bei denen uns Fragen gestellt werden können, wo wir gerne auch Anregungen und Kritik entgegennehmen. Und natürlich können wir auch per Mail oder Telefon angesprochen werden. Wir freuen uns über jede Form der Kontaktaufnahme.

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Was spricht gegen die Argumente des Gemeinderats?

Argumente müssen mit Fakten zu belegen sein. Liest man aber die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen (veröffentlicht im Amtsblatt 02. Dezember und 27. Januar 2021) so fällt auf, dass diese in sich widersprüchlich sind und kein klares Konzept erkennen lassen. Während in den Veröffentlichungen einer Fraktion beispielsweise anfänglich nur eine Parkfläche für Autos und Fahrräder sowie Lebensmittelgeschäfte auf der Fläche als mögliche Bebauung vorgestellt wurden, wurde einige Wochen später am gleichen Standort ein Wohn- Misch- oder Gewerbegebiet, ein moderner Supermarkt, ein Car Sharing-Standort, ein Ärztehaus usw. vorgesehen. Bei den Planungen erfolgte im Vorfeld keinerlei Bedarfsanalyse, oder aber es wurde die Öffentlichkeit nicht darüber informiert. Es ist in keiner Weise sichergestellt, dass die vorgestellten Pläne überhaupt realisiert werden können oder sollen. Es drängt sich eher der Eindruck auf, dass es sich nur um nicht zu Ende gedachte Ideen und Wünsche handelt.

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Der Gemeinderat ist meine Vertretung, steht es mir überhaupt zu, deren Entscheidungen zu überprüfen oder in Frage zu stellen?

Ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid sind ein Mittel der direkten Demokratie und ein Bürgerrecht. Es war ein Beschluss des baden-württembergischen Landtages, Bürgerentscheide als eine mögliche Form der Entscheidungsfindung in den Gemeinden des Landes zu ermöglichen. Bürgerentscheide haben außerdem in aller Regel eine befriedende Wirkung. Denn eine getroffene Mehrheitsentscheidung der Bürgerschaft wird von fast allen akzeptiert. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.

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Es ist im Rahmen des Planverfahrens doch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Warum jetzt so früh auch noch ein Bürgerentscheid? Ist das nicht pure Geldverschwendung?

Der entscheidende Unterschied zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung ist, dass das Ergebnis eines Bürgerentscheids für die Gemeinde bindend ist. Bei der Bürgerbeteiligung kann die Bevölkerung Anregungen und Bedenken äußern, das Ermessen, diese zu berücksichtigen, liegt aber allein beim Gemeinderat. Auch wird im Rahmen der Bürgerbeteiligung nicht darüber entschieden, ob ein Bebauungsplan überhaupt aufgestellt wird, sondern nur über Details seiner Ausgestaltung.

Ein Bürgerentscheid kann nur in der frühen Phase der Planungen, also gegen den Aufstellungsbeschluss beantragt werden, nicht aber gegen den später beschlossenen Bebauungsplan selbst. Ein Bürgerentscheid erzeugt der Gemeinde in der Tat Kosten. Die B.I.S ist bereit, der Gemeinde eine Fristverlängerung einzuräumen, damit die Abstimmung gleichzeitig mit der Bundestagswahl im September durchgeführt wird, um Kosten zu sparen. Mehr zum Thema finden Sie hier.

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Sollen wirklich 6,4 Hektar bebaut werden? Ich habe gehört, die Gemeinde hat gar nicht vor, die ganze Fläche zu bebauen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde nicht veröffentlicht, wie großflächig die geplante Bebauung wäre. Der Gemeinderat beschloss lediglich, dass das gesamte Areal am Schriesheimer Hof mit einer Größe von 6,4 ha überplant wird. Manche Gemeinderatsmitglieder geben an, es sei lediglich eine kleine Fläche zur Bebauung vorgesehen, der Beschluss des Gemeinderats macht aber das Gegenteil zumindest möglich. Nach einer im Amtsblatt veröffentlichten Stellungnahme einer Gemeinderatsfraktion (02. Dezember 2020), sollen „die Interessen von Eigentümern und potenziellen Unternehmern zeigen, welche Entwicklungspotenziale am Schriesheimer Hof gehoben werden können“. Auch die Idee, auf dem Gelände „ein Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet“ zu errichten (Amtsblatt 27. Januar 2021), spricht deutlich gegen eine kleinflächige Bebauung. Die Gemeinde könnte sich zudem finanziell dazu gezwungen sehen, Flächen zur Bebauung nur deshalb freizugeben, um dadurch die Kosten der Gemeinde für das Planungsverfahren zu decken.

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