Bürgerentscheid

Foto Aranka Schön Photography, Wilhelmsfeld

Der umstrittene Gemeinderatsbeschluss

Im Eingangsbereich des Luftkur- und Naherholungsortes Wilhelmsfeld liegen von Neckar- und Rheintal kommend 6,4 ha Wiesen- und Ackerland. Diese waren bisher als Sondernutzungsgebiet ausgewiesen und damit baulich ausschließlich zu Kur- und Heilzwecken nutzbar, nun sollen sie neu überplant werden. Auf der folgenden Luftbildaufnahme ist das Gebiet rot umrandet.

Das Protokoll des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses vom 24.11.2020 stellt zu Zielen und Zwecken der Bebauungsplan-Aufstellung fest:

„Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schriesheimer Hof“ sollen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes bzw. anderer, sich in die städtebauliche Struktur einfügenden gewerblich geprägten Betriebe geschaffen werden.“

Mit dieser Zielsetzung wird festgelegt, dass das Gebiet zu einem allgemeinen Gewerbegebiet umgewidmet werden soll.

Das Bürgerbegehren

Gegen diesen Aufstellungsbeschluss zur Planung einer geordneten gewerblichen Bebauung hat die B.I.S. ein Bürgerbegehren angestrengt.
Dieses wurde durch 541 abgegebene Unterschriften unterstützt, von denen durch die Gemeindeverwaltung 520 anerkannt wurden. Bei den nicht anerkannten Unterschriften handelte es sich um solche von in Wilhelmsfeld nicht wahlberechtigten Personen.
Somit haben sich gut 20% der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dafür ausgesprochen, einen Bürgerentscheid über die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schriesheimer Hof“ durchzuführen. Das entspricht der dreifachen Anzahl des notwendigen Quorums von 7% Zustimmung.

In der Sitzung vom 30.03. 2021 hat der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids beschlossen.
Der Bürgerentscheid wird am 26. September gemeinsam mit der Bundestagswahl stattfinden.
Die Stellungnahme der B.I.S. in der Gemeinderatssitzung vom 30.03. zur Einbringung des Bürgerentscheids lesen sie hier.

Der Bürgerentscheid

Gemeinsam mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 findet nun ein Bürgerentscheid statt. Dabei kann nicht differenziert über einen Bebauungsplan entschieden, sondern nach § 21 der Gemeindeordnung nur über eine einzige Fragestellung abgestimmt werden. Die Frage des Bürgerentscheids lautet:

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 24.11.2020 zur Aufstellung
eines Bebauungsplans für das Gebiet ”Schriesheimer Hof” aufgehoben wird?“

Die Form des Bürgerentscheids

Der Bürgerentscheid selbst findet in Form einer Kommunalwahl statt. Mit Wahlbenachrichtigung, Wahlunterlagen und der Möglichkeit zur Briefwahl.
Zum Ausgang des Bürgerentscheids sieht §21, Absatz 7 der Gemeindeordnung folgendes vor:

„Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.“

Das heißt, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber mindestens 20% der Stimmen der Wahlberechtigten, muss für das Anliegen, den Gemeinderatsbeschluss für die gewerbliche Nutzung des Geländes am Schriesheimer Hof aufzuheben, erreicht werden.

Die Begründung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Im Zuge des Aufstellungsbeschlusses wurde auch ein Beschluss über die Form der Bürgerbeteiligung gefasst. Das mag zwar juristisch korrekt sein. Fällt aber der Gemeinderat zuerst einen Beschluss und werden die Bürger erst anschließend in große Vorhaben formell einbezogen und ihre Bedenken angehört, können sie am Ende nur noch über Details mitentscheiden, nicht aber über eine grundsätzliche Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens. Ein Bürgerentscheid kann dabei nur gegen den Aufstellungsbeschluss, nicht aber gegen die Bauplanung selbst angestrebt werden.

Die Bürgerinitiative Schriesheimer Hof fordert dagegen einen öffentlichen, transparenten und ernsthaften Bürgerdialog vor einer Beschlussfassung für einen Bebauungsplan dieser Größe am Ortseingang.

Die Gründe für die Ablehnung des Planes zur gewerblichen Bebauung sind vielfältig und werden in ihrer ganzen Komplexität auf den Unterseiten der Rubrik „Argumente“ dargestellt.

Am 26. September kommt es auf Ihre Stimme an!

Stimmen Sie beim Bürgerentscheid für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Schriesheimer Hof zur gewerblichen Bebauung.