Wir fordern die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Schriesheimer Hof vom 24.11.2020 mit folgenden Argumenten:
- Bei einer derart weitreichenden Entscheidung über die zukünftige Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes erwarten wir einen öffentlichen, transparenten und ernsthaften Bürgerdialog vor einem Gemeinderatsbeschluss. Sowohl die Lage als auch die Größe des Plangebiets verlangt, dass die Bürgerschaft darüber mitentscheiden darf. Nur so kann die notwendige Akzeptanz bei der Mehrheit der Bevölkerung hergestellt werden.
- Die Bebauung im Bereich des Schriesheimer Hofs muss sich am bürgerschaftlichen Bedarf orientieren. Deswegen muss eine Bedarfsermittlung vor dem Planaufstellungsbeschluss erfolgen und deren Ergebnis öffentlich bekannt gemacht und diskutiert werden. Bisher haben die Gemeindeorgane nichts dergleichen vorgestellt.
- Am Ende eines offenen Dialogs muss auch der Verzicht auf eine Änderung der derzeitigen Nutzung – die Null-Lösung – möglich sein.
- Die geplante Ansiedlung eines weiteren „zeitgemäßen“ Nahversorgers am Ortsrand gefährdet langfristig die noch vorhandenen, fußläufig erreichbaren Geschäfte im Ortskern. Der ansässige Wilhelmsfelder Einzelhandel wird der Konkurrenz eines großen Marktes nicht dauerhaft Stand halten können. Wir sehen erhebliche Gefahren für den Ortskern, der durch den „Supermarkt auf der grünen Wiese“ zu veröden droht. Der Lebensmittelmarkt WILKA-Zimmermann deckt als Nachbarschaftsmarkt den örtlichen Grundbedarf voll ab. Auch die ortsansässige Bäckerei, ein Blumengeschäft und die Metzgerei sowie ein kleiner Gemüseladen wären gefährdet.
- Wiesen- und Freiflächen, die streng und besonders geschützte Tier- oder Pflanzenarten beherbergen (z.B. zwei europaweit geschützte Ameisenbläulinge (Schmetterlinge)), müssen vorab aus dem Planungsverfahren herausgenommen werden.
- Die Planungen stellen in unseren Augen eine ernsthafte Gefahr für das Prädikat „Luftkurort“ und für die Attraktivität Wilhelmsfelds als Naherholungsort dar. Denn nicht nur Luftmesswerte sind dafür maßgebend, sondern auch die Beibehaltung der im Flächennutzungsplan festgelegten Sondernutzung „ausschließlich für Kur- und Heilzwecke“. Diese Vorgabe müsste für eine gewerbliche Bebauung aufgehoben werden.
- Mit der lebenswichtigen Ressource Boden muss sorgsam und sparsam umgegangen werden – schon allein zur Sicherung des besonders günstigen lokalen Klimas. Deshalb fordern wir, dass der Flächenverbrauch in der Gemeinde Wilhelmsfeld grundsätzlich und unter Berücksichtigung der örtlichen ökonomischen und ökologischen Gegebenheiten sowie des Natur- und Klimaschutzes so gering wie möglich gehalten wird.
Im Fall des Schriesheimer Hofs sehen wir aus den hier beschriebenen Gründen gar keinen Bedarf für eine zusätzliche Bodenversiegelung.
Ausführliche Darstellungen unserer Argumente finden Sie in den Rubriken Argumente und Häufige Fragen
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