Luftkurort

Foto Aranka Schön Photography, Wilhelmsfeld

Gefährdung des Prädikats Luftkurort

Nach dem Kurortegesetz (KurorteG) Baden-Württemberg sind für die staatliche Anerkennung als Luftkurort oder Erholungsort eine Reihe von Kriterien zu erfüllen:

Es müssen

  1. ein durch Erfahrung bewährtes und therapeutisch anwendbares Bioklima,
  2. eine die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigende Luftqualität,
  3. eine dem Ortscharakter dienende touristische Infrastruktur und Freizeitangebote in entsprechender Qualität sowie
  4. ein Angebot an Gesundheitsdienstleistungen, die dem Kurbetrieb dienen,

vorhanden sein.

Die Voraussetzungen unter den Punkten 3 und 4 scheinen uns durch ein Gewerbegebiet am Ortseingang gefährdet:

Das Gelände am Schriesheimer Hof ist nämlich im Flächennutzungsplan für Kur- und Heilzwecke vorgesehen.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Umnutzung des für entsprechende Einrichtungen vorgesehenen Geländes zur gewerblichen Bebauung der weiteren Anerkennung des Prädikats Luftkurort nicht dienlich ist.

An Erholungsorte werden zudem folgende Anforderungen gestellt:

„Erholungsorte verfügen über eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage, einen Ortscharakter sowie eine touristische Infrastruktur, die den spezifischen Belangen von Erholung und Freizeit Rechnung tragen.“ {KurorteG §1 (6)}

Für den Kurortcharakter werden im Genehmigungsprozess auch ökologische Kriterien formuliert:

„Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen müssen in besonderem Maße darauf achten, dass … die infrastrukturelle und bauliche Gestaltung und Entwicklung des Ortes weitestgehend von Einwirkungen freigehalten werden, die ihren gesundheits- und erholungsdienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können“.

Selbst wenn von den bisher vorgesehenen 6,4 ha am Ende der Planungen – etwa aus ökologischen Gründen – nicht die gesamte Fläche zu gewerblichen Nutzung freigegeben wird, ist dennoch eine den Ortscharakter erheblich beeinträchtigende Bebauung zu befürchten, die ebenfalls zum – wenn auch unbeabsichtigten – Verlust des Prädikats Luftkurort führen könnte.