16.02.2022
Lesen Sie den ersten Rundbrief der B.O.W. vom 14. Februar 2022
15.10.2021
Wir haben einen neuen Newsletter (Nr. 11) für Sie!
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Leserbrief zum Artikel „Von Zufriedenheit bis Enttäuschung“ RNZ Region, 07.10.2021
In Wilhelmsfeld wollte die Gemeinderatsmehrheit einen Bebauungsplan in Auftrag geben, zu Lasten von Wiesen, Grün- und Ackerland: Der Schriesheimer Hof, eine naturnahe Oase am Ortseingang. Gegner einer Flächenversiegelung dieser Größenordnung gründeten daraufhin eine Bürgerinitiative, die sich am 26.9. in einem Bürgerentscheid durchsetzen konnte. Die Mehrheit der Wilhelmsfelder Wählerinnen und Wähler wollten das Gelände erhalten wie es ist, nicht zuletzt aus ökologischen Überlegungen. Gelebte Demokratie: 56,4% gegen eine Bebauung, 44,6% dafür. Es hat schon knappere Mehrheiten gegeben.
Im Artikel zur Bewertung des Ausgangs des Bürgerentscheids durch die Fraktionen des Gemeinderates entsteht der Eindruck, dass es in erster Linie um die Planung für einen Nahversorgungsmarkt ging. Zur Abstimmung beim Bürgerentscheid stand aber der Beschluss des Gemeinderates, ein 6,4 ha großes Gebiet am Schriesheimer Hof für gewerbliche Bebauung zu erschließen. Davon wären auf den Supermarkt weniger als 1,0 ha entfallen. Dieser diente also lediglich zur Rechtfertigung der Planungen.
Wenn eine Fraktion ihre Enttäuschung darüber ausdrückt, dass ihre Vorstellung über die Entwicklung der Flächen nicht von der Mehrheit der Bevölkerung geteilt wurde, mag das auch daran liegen, dass über den Supermarkt hinaus keine konkreten und realistischen Vorstellungen bekannt gemacht wurden und die Bevölkerung im Vorfeld der Planaufstellung an keinerlei Überlegungen beteiligt wurde. Mit demokratischer Willensbildung muss sich der Wilhelmsfelder Gemeinderat erst noch anfreunden.
Und wenn davon gesprochen wird, dass viele Bürger eben nicht außerhalb des Ortes einkaufen möchten, zeugt das von beschämender Ignoranz gegenüber den ortsansässigen Einzelhandelsbetrieben. Welcher Ort der Größe Wilhelmsfelds kann sich rühmen, über einen funktionierenden kleinen Supermarkt, eine Metzgerei, eine Bäckerei, einen Gemüseladen, einen Blumenladen, einen Schreibwarenladen mit Postfiliale und eine Apotheke zu verfügen? Nicht unerwähnt bleiben sollen eine Tankstelle und zwei Bankfilialen neben vielen Handwerksbetrieben.
Zur Wahrheit gehört auch, dass Teile dieser bestehenden Infrastruktur neben einem neuen, größeren Supermarkt nur schwerlich überleben könnten.
Wer von uns nun erwartet, andere entwicklungsfähige Flächen in die Diskussion zu bringen, hat die Zeichen der Zeit wohl immer noch nicht verstanden. Zukunftsfähigkeit ist längst entkoppelt von stetigem Wachstum: Es kann nicht mehr darum gehen, noch mehr Einwohner anzuziehen, einen zusätzlichen Supermarkt anzusiedeln und weiter Flächen zu verbrauchen, Klimawandel, Artensterben und Verlust landwirtschaftlichen Bodens zum Trotz. Nachhaltigkeit liegt im Erhalt des Bestandes: die Versorgung des Ortes ist gesichert und wird es auch bleiben, wenn Wert auf eine anständige Dorfkernentwicklung gelegt wird. Der bestehende Supermarkt kann zukunftssicher gemacht werden, wenn die Gemeindeorgane dies wollen. Das mag komplizierter sein, als auf der grünen Wiese neu zu planen, nachhaltiger ist es aber allemal.
Auch diese Sichtweise der Bürgerinitiative darzustellen, das hat man in dem Artikel leider vergessen. Jedenfalls kamen deren Argumente und Bedenken überhaupt nicht vor. Bitte immer beide Seiten berücksichtigen.
Für die Bürgerinitiative Schriesheimer Hof:
Joachim Finkbeiner-Rinn, Jörg Tröger
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Neckargemünder und Wilhelmsfelder lehnen Bauprojekte ab – RNZ 26.09.2021
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04.09.2021
Unser dritter Flyer zum Download
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21.07.2021
Unseren Artikel im Amtsblatt des GVV Schönau vom 21.07.2021 mussten wir um einige Abschnitte kürzen, da die Länge des Textes, wie wir erst kurz vor Redaktionsschluss erfuhren, auf 6.000 Zeichen begrenzt war. An dieser Stelle können Sie unseren Artikel in voller Länge nachlesen.
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07.04.2021
Bürgerentscheid für den Erhalt der Grünflächen am Schriesheimer Hof Antwort auf den gemeinsamen Artikel von BGW, CDU und FW in der Osterausgabe des Amtsblattes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Wilhelmsfeld,
in der Osterausgabe des Amtsblattes rechtfertigten die Gemeinderatsfraktionen von BGW, CDU und Freien Wählern den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Schriesheimer Hof für eine gewerbliche Bebauung am Ortseingang unter anderem mit der langfristigen Sicherung der Nahversorgung und der medizinischen Versorgung vor Ort.
Dazu stellt die B.I.S. fest, dass diese Versorgung nach augenblicklichem Stand nicht gefährdet ist … weiterlesen
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Presseartikel in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 7. April 2021
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Bürgerentscheid am 26. September
In seiner Sitzung vom 30.03. 2021 hat der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt von Grün- und Ackerflächen in Wilhelmsfeld festgestellt und die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids beschlossen.
Für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, dem Antrag auf einen Bürgerentscheid, war zum Zeitpunkt der Abgabe der ersten Unterstützungsunterschriften durch die B.I.S. am 10.02.2021 die Anzahl von 177 Unterschriften notwendig, um das erforderliche Quorum von 7% der wahlberechtigten Einwohner*innen zu erfüllen. Insgesamt wurden bis zum angekündigten Stichtag, dem 26. Februar 2020, 541 Unterschriften abgegeben, 520 davon konnten anerkannt werden, das entspricht 20,5 % der Wahlberechtigten.
Darin sehen wir eine gute Voraussetzung für einen Bürgerentscheid zu Gunsten des Bürgerbegehrens. Dafür ist die Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig, sofern diese Mehrheit mindestens 20% der Stimmberechtigten beträgt (§21 GemO, Satz 7).
Der Bürgerentscheid wird am 26. September gemeinsam mit der Bundestagswahl stattfinden.
Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens haben ihre Zustimmung für eine Zusammenlegung des Termins von Bürgerentscheid und Bundestagswahl gegeben, um einerseits der Gemeindeverwaltung Zeit, Arbeit und Kosten für die Organisation zu ersparen und andererseits auch eine hohe Beteiligung zu garantieren. So führt diese Abstimmung durch die Bürgerschaft zu einem verlässlichen Ergebnis, das den Willen der Mehrheit der Bevölkerung widerspiegelt.
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Die Durchführung erfolgt aber wie eine Kommunalwahl, auch Briefwahl ist möglich. Der Bürgerentscheid muss eine einzige Frage beinhalten, diese lautet im Fall des Bürgerbegehrens für den Erhalt von Grün- und Ackerflächen in Wilhelmsfeld:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 24.11.2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet ”Schriesheimer Hof” aufgehoben wird?“
Damit die Stimmabgabe gültig ist, ist zu beachten, dass der Stimmzettel eindeutig entweder mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet sein muss.
Unsere Bitte an Sie:
Stimmen Sie am 26. September mit „Ja“ für den Erhalt der Grün- und Ackerflächen am Schriesheimer Hof.
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Spendenaufruf
Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens in öffentlicher Sitzung festgestellt. Jetzt steuern wir auf den Bürgerentscheid zu. Um bei diesem erfolgreich zu sein, bedarf es eines intensiven Wahlkampfs. Die notwendige Öffentlichkeitsarbeit wird mit hohen Kosten verbunden sein für Plakate, Werbebanner, weitere Flyer und andere Formen der Wahlwerbung. Bitte unterstützen Sie uns, denn nur mit einem überzeugenden Wahlkampf können wir diese nächste Hürde für den Erhalt der Grün- und Ackerflächen am Schriesheimer Hof nehmen.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Newsletter Nr. 6
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